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Online Veranstaltungsmanager und Buchungssystem
Datenschutzgrundverordnung - DSGVO
Einwilligung in Bildverwendung nach der DSGVO
Wenn auf Ihrem Event Fotografische Aufnahmen (Bild/Video) gemacht werden, ist eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen erforderlich.
VerMa unterstützt Sie hierbei.
Sie können das betroffene Formular aus der administrativen Teilnahmeliste aufrufen.

Es öffnet sich daraufhin die Anwesenheitsliste der Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw. der Helfenden und den Sponsoren.
Wenn Sie nun im Kopfbereich die Dropdown-Auswahl auf "Einwilligung in Bildverwendung nah der DSGVO" ändern, wird der notwendige Text für die Einverständniserklärung nachgeladen.

Damit dieser Text erscheint, muss es unter "Administration / Seiteninhalte" in der Rubrik "Für ALLE sichtbar aber im Menü nicht gelistet" eine Seite mit dem Namen "DSGVO_Bildrechte" geben.

Den Inhalt können Sie an Ihre Erfordernisse anpassen. Wenn Sie die Seite auf nicht sichtbar setzen, wird dieser Text auf der Einverständniserklärung ignoriert.